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Eine Auflistung von Leistungsphasen ist hier nicht gewollt.
Das Bauen erzeugt nicht zwangsmäßig Panik und Angstzustände!
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Der Energiepass Was-Warum-Wie eine Erklärung
Presse:
Das Grundblatt vo. 10.10.2005 Seite 16
Thema:
Äpfel mit Birnen vergleichen
Der Energiepass – Was-Warum-Wie – eine Erklärung
Schon seit geraumer Zeit ist der Energiepass im Gespräch. Was aber ist er, warum und wie soll er erstellt werden.
Der Energiepass gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Ähnlich wie schon bei Haushaltsgeräten soll eine Klassifizierung erfolgen. Sicherlich kennen Sie die Klasseneinteilung z.B. bei Waschmaschinen.
Die Geräte sämtlicher Anbieter werden in "Energieeffizienzklassen" von A bis G unterteilt. Klasse A (A+, A++) bezeichnet die wirtschaftlichsten, Klasse G die unwirtschaftlichsten Geräte.
Mithilfe dieser Klasseneinordnung soll dem Verbraucher, also Ihnen, auf einem Blick die Wirtschaftlichkeit dargestellt werden.
Bei Gebäuden (Wohnungen) soll nun ähnliches geschehen.
Mithilfe einer farbigen „Klassifizierung“ von dunkelgrün für Energieeffizienzklasse A, bis dunkelrot für Energieeffizienzklasse I soll auch Verbrauchern ohne technische Vorkenntnisse eine rasche Orientierung und eine Einordnung des Gebäudes ermöglicht werden. Damit bietet der Energiepass Käufern und Mietern von Wohnungen und Gebäuden eine schnelle Entscheidungshilfe vor der Kauf- oder Mietentscheidung.
Das „Warum“ lässt sich leicht darstellen. In Deutschland und anderen Industrienationen entfällt ca. ein Drittel des Energiebedarfs auf die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden. Mit Hilfe einer einheitlichen Bewertung auf Grundlage festgelegter Verfahren kann nun eine Bewertung einzelner Gebäude erfolgen. Etwa 80% der deutschen Gebäude sind nicht nach Gesichtpunkten der Energieeinsparung erstellt worden. Bei diesen liegt das größte Potenzial für Energieeinsparungen und Klimaschutz.
Es liegt also Nahe, diesen Gebäudebestand zu sanieren.
Der Energiepass nutzt nicht nur den Verbrauchern. Er ermöglicht es Eigentümern und Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, sich am Markt gegenüber Mitbewerbern zu profilieren und mit der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu werben.
In Deutschland muss, wie in allen Ländern der europäischen Gemeinschaft, zum 04.01.2006 der Energiepass eingeführt werden. Klar ist zurzeit (Stand 09/2005) noch nicht einmal, wie genau und von wem der Energiepass erstellt werden soll und welche qualitativen Anforderungen letzt endlich er zu erfüllen hat.
Es gibt hierbei zwei „Lager“ zu beachten. Das eine Lager bevorzugt den Ausweis des Energiebedarfes auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauches, dass andere Lager auf Grundlage einheitlicher Berechnungen eines genormten Zustandes.
Die Ausweisung des tatsächlichen Verbrauches erscheint logisch, da man dies ja an zurückliegenden Abrechnungen der Energieversorger nachweisen kann. Aber ist dies wirklich eine Vergleichsgrundlage? Hier ein klares „Nein“!
Die verbrauchten Energiemengen eines Objektes, Gebäude oder Wohnung, beziehen sich auf die Gewohnheiten der Nutzer. Der Eine liebt kuschelige 25°C im Wohnzimmer, ein Anderer kommt bei 21°C schon in unangenehmes Schwitzen. Der Energieverbrauch beider, bei angenommener gleicher Wohnung, ist wesentlich unterschiedlich. Wenn einer von beiden nun noch dreimal mehr badet und damit erheblich mehr Energie für Warmwasseraufbereitung verbraucht, wie soll dann eine Vergleichbarkeit des Energieverbrauches gegeben sein?
Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Schlussfolgernd kann man nur eingestehen, eine Vergleichbarkeit auf Grundlage zurückliegenden Energieverbrauches, die durch persönliche Gewohnheiten der Nutzer geprägt sind, kann nicht zum Ziel führen.
Die zweite Variante, auf Grundlage einheitlicher Berechnungen eines genormten Zustandes, weist den so genannten Primärenergiebedarf aus.
Diese Werte geben keinen tatsächlichen Energieverbrauch, sondern unter normierten Bedingungen berechnete Bedarfswerte an.Eine solche Methode ermöglicht eine von den individuellen Gewohnheiten der Nutzer unabhängige Ermittlung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Hierbei fließen technische Werte des zu betrachtenden Gebäudes aus Bausubstanz und vorhandenen oder einzubauenden Anlagen für die Wärme- und/oder Kälteerzeugung, für die Warmwasserbereitung usw. mit ein. Wesentlich ist, dass auch der Energiebedarf für die Erzeugung von Energien mit einberechnet wird.
Verwirrend? Nicht unbedingt, denn z.B. der Strom aus der Steckdose kostet je nach seiner Bereitstellung auch unterschiedlich. Denken wir hierbei an die verschiedensten Arten der Stromerzeugung wie Atomstrom oder auch Strom aus regenerativer Energie. Dies lässt sich auch für andere Energieträger darstellen.
Diese Kosten fließen in die Berechnung mit Hilfe von Kenngrößen mit ein. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Art der Berechnung ist die Bewertung der Effizienz der og. Anlagen.
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten werden normierte Annahmen für das Klima (Außentemperatur, solare Einstrahlung), der Nutzung des Gebäudes (Raumtemperatur, Lüftung, Warmwasserbedarf) und des Energieträgers (Gas, Öl, etc.) vorgenommen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass es zu Abweichungen zwischen dem bei dem Gebäude gemessenen Verbrauch und dem berechneten Bedarf kommen kann.
Dies insbesondere durch eine von der Normnutzung abweichende Nutzung des Gebäudes, ein vom Normklima abweichendes reales Klima oder Unsicherheiten und Vereinfachungen bei der Datenaufnahme.
Wenn man nun unterstellt, dass eine Vergleichbarkeit nur gegeben sein wird wenn es vergleichbare Kriterien und Grundlagen gibt, davon gehe ich aus, so muss der Energiepass auf technischer Basis erstellt werden. Ein Ausweis auf tatsächlicher Verbrauchsbasis, die wesentlich vom Nutzerverhalten abhängt, schafft keine Vergleichbarkeit.
Daraus folgt, die Bewertung eines Objektes und damit die Einordnung in eine Energieeffizienzklasse, kann nur durch fachgerechte Bestandsaufnahme und energetische Berechnung erfolgen.
Dazu ist es notwendig, die Bauweise des Objektes, die Anlagen im Objekt und die Geometrie so exakt wie möglich zu ermitteln.
Der ausführliche Energiepass verlangt auch die Ausweisung von möglichen baulichen Veränderungen zur Erzielung eines besseren Primärenergiebedarfes. Ein einfacher Hinweis wie „Dämmen Sie Ihr Haus“ kann dies nicht gewährleisten.
Zur rechtlichen Problematik:
Die EU-Richtlinie fordert Energieausweise (Energiepass), um Transparenz für Käufer und Mieter am Immobilienmarkt zu schaffen. Neben dem Neubau sind Energieausweise auch bei einem Mieterwechsel und beim Verkauf von Wohngebäuden sowie für Nichtwohngebäude über 1000 Quadratmeter vorgesehen. Sie müssen alle zehn Jahre erneuert werden. Für Altbauten ist im Sinne des Bestandsschutzes mit der energetischen Bewertung noch keine Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verbunden. Die europäische Richtlinie verlangt mit dem Energieausweis jedoch Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz.
Wie komme ich an einen Energiepass?
Für die Erarbeitung und Erstellung kommen Personen mit den entsprechenden Fachkenntnissen in Betracht. Dies können sein: Beratende Ingenieure, Energieberater (mit bautechnischen Wissen) und Sachverständige dieser und angrenzender Gebiete.
Ob Makler oder auch Hausverwalter dazu in der Lage sind, hängt sicher von der persönlichen Qualifikation dieses Personenkreises ab.
Sollten Sie weiter Fragen haben, so können Sie sich gerne an das Ingenieurbüro
Dr. Thieme wenden.